Rechtfertigung bei Paulus

Die Anfänge: Der Konflikt in Galatien

Der Ursprung der paulinischen Rechtfertigungslehre liegt in Galatien bzw., genauer gesagt, im Galaterbrief (= Gal), mit dem Paulus auf eine in seinen Augen ausgesprochen kritische Situation reagiert. Ganz gleich, ob der Völkerapostel nun an Christen in Zentralanatolien um Ancyra (heute: Ankara) herum schreibt (sog. Landschaftshypothese) oder seinen Brief in Regionen verschickt, die weiter südlich liegen und an das Mittelmeer heranreichen (sog. Provinzhypothese) – um die Mitte der 50er Jahre des 1. Jh. n.Chr. drohen die Galater die Seiten zu wechseln, wie Paulus eingangs des Briefes unmissverständlich anmerkt (Gal 1,6). Was war geschehen? Fremde Missionare judenchristlicher Provenienz, vielleicht sogar im Auftrag der Jerusalemer Autoritäten, waren nach Galatien gekommen und hatten, wie es im Judentum üblich ist, von den galatischen Männern (natürlich nur den Christen) die Beschneidung gefordert. Das belegt nicht nur die zentrale Stelle Gal 6,12f., sondern darauf weist auch der Umstand, dass Paulus im Verlauf des Briefes mehrfach auf die Beschneidungsthematik zu sprechen kommt (vgl. Gal 2,3; 5,2.6; 6,15). Für Paulus bedeutet dies nicht mehr und nicht weniger als die bereits angedeutete Hinwendung zu einem anderen Evangelium, „das doch kein anderes ist, außer dass es einige gibt, die euch erschüttern und vom Evangelium Christi abbringen wollen“ (Gal 1,7).

Vielleicht geht es neben der Beschneidung auch um die Beachtung des jüdischen Festkalenders (Gal 4,10: „Tage beobachtet ihr und Monate und bestimmte Zeiten und Jahre“) und die Einhaltung der jüdischen Speisegebote, denn Gal 2,11-14 spielt den sog. „Antiochenischen Zwischenfall“ ein, bei dem die Frage des gemeinsamen Essens von Juden- und Heidenchristen (zu jüdischen Bedingungen, d.h. „rein“, also koscher) zur Debatte steht und deretwegen sich Paulus und Petrus gehörig in die Wolle bekamen. Unmittelbar im Anschluss daran formuliert Paulus erstmals jenen Satz, der die Basis aller Rechtfertigungsaussagen darstellt und bis heute in seinem Verständnis kontrovers diskutiert wird:

„Kein Mensch wird aus Werken des Gesetzes gerechtfertigt außer durch Glauben an Jesus Christus. Und wir sind zum Glauben an Jesus Christus gekommen, damit wir gerechtfertigt werden aus Glauben an Christus und nicht aus Werken des Gesetzes, denn aus Werken des Gesetzes wird kein Fleisch gerechtfertigt.“ (Gal 2,16; vgl. auch Röm 3,28)

Die „Werke des Gesetzes“

Entscheidend für die Interpretation dieses Verses aus dem Galaterbrief ist das Verständnis der „Werke des Gesetzes“. Handelt es sich dabei wirklich, wie Martin Luther meinte, „um alles, was nicht Gnad ist“ – Luther hatte nicht nur, aber vor allem die von der damaligen Priesterkirche als einträgliches Geschäftsmodell entwickelten Frömmigkeitsleistungen im Blick: den Ablasshandel, das Geschäft mit den Messintentionen oder die für das eigene Seelenheil getätigten Gebetsleistungen. Oder geht es gar, „um die Gesamtheit der historisch gegebenen Gesetzes­forderun­gen“ (Rudolf Bultmann)? Es ist das Verdienst der mit dem Namen James D.G. Dunn verbundenen New Perspective on Paul, der Neuen Paulusperspektive, darauf hingewiesen zu haben, dass Paulus mit dem Ausdruck „Werke des Gesetzes“ nicht auf die gesamte Tora zielt, sondern nur einen Ausschnitt des jüdischen Gesetzes im Blick hat, nämlich solche Regelungen, welche das Judentum von den übrigen Völkern unterscheiden und auf diese Weise die Identität des Judentums konstituieren (daher im Englischen die Bezeichnung boundary bzw. identity markers). Und das sind neben dem Verbot der religionsverschiedenen Ehe die Praxis der Beschneidung, die Beachtung von Speisetabus und die Observanz des Festkalenders, also genau jene Praktiken, die auch in der Argumentation des Galaterbriefs eine (zentrale) Rolle spielen.

Betrachtet man Gal 2,16 unter diesem Blickwinkel, dann spiegelt die galatische Kontroverse kein soteriologisches (Wie wird der Mensch vor Gott ge-recht?), sondern ein ekklesiologisches Problem wider! Vereinfacht ausgedrückt: Wie können Heiden – nur um diese geht es; auch die Galater sind als solche anzusprechen – Christen werden? Genügen dafür der Glaube an Jesus Christus und dessen rituelle Besiegelung durch die Taufe oder braucht es darüber hinaus die genannten Identitätsmarker Beschneidung, Speisetabus und Einhaltung des Festkalenders? Mit anderen Worten: Müssen Heiden erst „jüdisch“ werden, ehe sie als Vollmitglieder des Gottesvolkes Anerkennung finden, will sagen: „gerechtfertigt werden“? Letzteres ist die Position der paulinischen Gegner, der Paulus mit allem, was er an theologischen Argumenten aufzubieten hat, entgegentritt. Modern gesprochen: Während die rivalisierenden Missionare die Kirchenmitgliedschaft an allerlei Bedingungen knüpfen, kämpft Paulus vehement für ein niederschwelliges, d.h. „barrierefreies“ Christentum.

Paulus mit dem Rücken zur Wand

Daran ändert sich auch im Römerbrief (= Röm), den Paulus nicht allzu lange nach dem Brief an die Galater schreibt, nichts Wesentliches. Die Mehrzahl der Exegeten datiert den Brief in die zweite Hälfte der 50er Jahre des 1. Jh. n.Chr., also in eine Zeit, zu der Paulus an einem Wendepunkt seiner „Karriere“ steht: Die Mission im Osten des römischen Reichs war abgeschlossen (vgl. Röm 15,19.23); da der Apostel grundsätzlich nur dort wirkt, wo er neue Gemeinden gründen kann, zieht es ihn in den Westen des Reiches, nach Spanien (Röm 15,24). Er hofft, von den Römern „für die Weiterreise ausgerüstet zu werden“, wie die neue EÜ das zugrundeliegende griechische Wort völlig richtig übersetzt. Zuvor muss er allerdings noch nach Jerusalem, um die Kollekte abzuliefern, die auf dem Apostelkonzil vereinbart worden war (vgl. Gal 2,10). Und davor hat Paulus ein wenig Angst. Nicht dass er sich vor irgendjemand fürchten würde. Aber er hat Bedenken, dass die Jerusalemer Autoritäten die Kollekte, die ja von den Heidenchristen stammt – Röm 15,26 nennt konkret zwei römische Provinzen in Griechenland, Achaja und Makedonien; dahinter verbergen sich die Gemeinden in Philippi, Thessaloniki und Korinth – und deren Annahme sozusagen seine gesetzesfreie Heidenmission tolerieren würde, nicht annehmen. Auch dafür braucht er die Unterstützung der römischen Christen, wie Röm 15,30-32 in nicht mehr zu übertreffender Deutlichkeit anzeigt:

„Ich ermahne euch aber Brüder, durch unseren Herrn Jesus Christus und durch die Liebe des Geistes, mit mir zu kämpfen in den Gebeten für mich zu Gott, damit ich von den Ungehorsamen in Judäa gerettet werde und mein Dienst für Jerusalem den Heiligen angenehm sei, damit ich durch den Willen Gottes mit Freuden zu euch komme und mich mit euch erquicke.“ (Röm 15,30-32)

Wir haben allen Grund zu der Annahme, dass der schon in Galatien wahrnehmbare Druck auf die Jerusalemer Gemeinde, der die Gegenmission in Galatien entscheidend inspirierte, in den Jahren danach noch erheblich zunahm. Der auf dem Apostelkonzil (Apg 15,1-35; Gal 2,1-10) mühsam ausgehandelte Kompromiss, der die gesetzesfreie Heidenmission tolerierte und in den sog. „Jakobusklauseln“ nach dem galatischen Zwischenfall ein Addendum fand, mit Hilfe dessen man Juden- und Heidenchristen an einen Tisch zu bringen glaubte, drohte zu zerbrechen. Angesichts dessen sieht sich Paulus gezwungen, im Römerbrief seine theologischen Positionen noch einmal grundsätzlich darzulegen. Was im Galaterbrief situativ entwickelt wurde – die Rechtfertigungslehre als „Begründungszusammenhang“ (Michael Wolter) für die Missionierung der Heiden ohne Beschneidung und Einhaltung kultischer Vorschriften – ist im Römerbrief Gegenstand vertiefter theologischer Reflexion. Er wird deshalb innerhalb der Exegese nicht ohne Grund als „Testament des Paulus“ betrachtet.

Prof. Dr. Heininger im Gespräch mit Dr. Hentschel vom Institut für Evangelische Theologie und Religionspädagogik an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Paulinische Anthropologie: „Keiner ist gerecht, auch nicht einer“

Auch im Römerbrief hält Paulus selbstverständlich daran fest, „dass ein Mensch durch Glauben gerechtfertigt wird ohne Werke des Gesetzes“ (Röm 3,28). Allerdings hat sich der Akzent etwas verschoben. Zwar schwingt die ekklesiologische Komponente stets mit, da Paulus nicht müde wird zu betonen, dass das Evangelium „als rettende Kraft Gottes“ allen gilt, „dem Juden zuerst und (dann) dem Griechen" (Röm 1,16), weil der eine und einzige Gott ja nicht nur ein Gott der Juden, sondern auch der Heiden ist (Röm 3,30). Aber die Argumentation, wie sie in den ersten drei Kapiteln auf die „architektonische Mitte“ des Briefes, Röm 3,21-26 und den anschließenden, eingangs zitierten Spitzensatz der Rechtfertigungslehre zuläuft, fällt deutlich anthropologischer bzw. soteriologischer aus, als es noch im Galaterbrief der Fall war. Das merkt man schon an den Begriffen, die ab Röm 1,18 die Szenerie beherrschen (Zorn Gottes; Wahrheit und Gotteserkenntnis, denen die Gottlosigkeit und Ungerechtigkeit der Menschen gegenübersteht), vor allem aber am Argumentationsziel, das Röm 3,9f. unter Aufnahme von Koh 7,20 in nicht mehr zu überbietender Schärfe formuliert: „Denn wir haben vorher die Anklage erhoben, dass alle, Juden wie Griechen, unter der Herrschaft der Sünde stehen, wie geschrieben steht: Es gibt keinen, der gerecht ist, auch nicht einen.“

Wie Paulus diese „Anklage“ zuvor führte, wird heute nicht mehr jedem schmecken. In Röm 1,18-32, wo er die Sünde der Heiden aufzeigen will, beleuchtet Paulus nacheinander die Perversion der Religion (1,22f.), die Perversion der Sexualität (1,25-27) und die Perversion der sozialen Beziehungen (1,28-32), wobei er seine Argumente aus dem Arsenal der hellenistisch-jüdischen Synagoge bezieht. Dieser (und damit auch Paulus) gelten die Verehrung von Gottheiten in Menschen- oder Tiergestalt (Ägypten!), also Götterbilder, ebenso als Gräuel wie die im griechischen Kulturraum durchaus akzeptierte (männliche) Homosexualität. Und was Paulus zur Perversion sozialer Beziehungen in Gestalt eines Lasterkatalogs von insgesamt 31 Lastern ausführt (1,29-31), übrigens der längste Lasterkatalog im gesamten Neuen Testament, könnte geradewegs vom jüdischen Religionsphilosophen Philo von Alexandrien stammen (ca. 20 v.Chr. – 50 n.Chr.), der noch weitaus umfangreichere Kataloge mit heidnischen Lastern zusammenstellt.

Wer als messiasgläubiger jüdischer Leser, d.h. als Judenchrist, bei der Lektüre des Briefes bislang zur Auffassung gelangt sein sollte „Das betrifft mich ja nicht!“, hat die Rechnung allerdings ohne den Wirt, hier Paulus, gemacht. Denn die in Röm 2,1 zunächst noch ganz unspezifisch daherkommende Argumentation („Mensch“) zielt direkt gegen das vor allem in der Diaspora verbreitete jüdische Selbstverständnis, das im Gesetz die entscheidende differentia specifica zu den übrigen Völkern ausmacht und sich darauf auch etwas einbildet, wie aus Röm 2,17 unmittelbar erhellt. Dem daraus resultierenden Idealbild, das sich wenigstens z.T. in außerbiblischen jüdischen Quellen belegen lässt, stellt Paulus in 2,21-23 ein Zerrbild gegenüber, das es in sich hat und seinem fiktiven jüdischen Gesprächspartner einen Widerspruch zwischen Lehre und Praxis unterstellt. Vor allem der neben Diebstahl und Ehebruch genannte Tempelraub ist starker Tobak und galt im Altertum als eines der schwersten Verbrechen überhaupt. Dass Juden heidnische Tempel ausgeraubt haben sollen, ist indessen schwer vorstellbar (und auch nicht belegt; soweit geht selbst die antijüdische Polemik nicht), erst recht nicht, dass der Jerusalemer Tempel zum Beuteobjekt wurde. Vielleicht denkt Paulus an den Handel mit heidnischen Götzenbildern und Kultgegenständen, der eigentlich verboten war, aber gute Gewinnmargen bot (vgl. Dtn 7,25). Wie dem auch sei: Die Massivität und Undifferenziertheit der Anschuldigung entspricht den gröbsten antijüdischen Verleumdungen heidnischer Schriftsteller und lässt sich nur aus dem paulinischen Interesse erklären, dass er nahezu um jeden Preis „Beweise“ für seine These sucht, dass Rechtfertigung aus eigener Kraft niemals gelingen kann. Auch nicht mit Hilfe des Gesetzes, „denn durch das Gesetz“, so Paulus in Röm 3,20, „kommt es nur zur Erkenntnis der Sünde“.

Paulinische Soteriologie: Rechtfertigung aus Glauben

Nüchtern betrachtet ist die Argumentation, die Paulus in Röm 1,18 – 3,20 vorstellt und dem Nachweis dienen soll, dass alle Menschen, Juden wie Heiden, Sünder sind, alles andere als überzeugend. Biographisch ist sie verständlich. Denn Paulus war ja selbst jemand, der sein ganzes Glück im Gesetz gesucht und die meisten seiner Altersgenossen darin sogar noch übertroffen hatte, wie er im Galaterbrief rückblickend schreibt (Gal 1,13f.). Das Resultat dieser „Glückssuche“ kann man durchaus zwiespältig nennen: „Ich verfolgte voll Eifer die Kirche und war untadelig gemessen an der Gerechtigkeit, die im Gesetz gefordert ist“, heißt es Phil 3,6 (vgl. auch Gal 1,13; 1 Kor 15,8). Zieht man die einschlägigen Stellen aus der Apostelgeschichte mit heran, dann „wütete Saulus“, wie er dort mit seinem jüdischen Namen genannt wird, „mit Drohung und Mord gegen die Jünger des Herrn“ (Apg 9,1; vgl. auch 8,1-3). Das wird man kaum auf die historische Waagschale legen dürfen, zeigt aber immerhin an, welches Bild Saulus-Paulus in Teilen des frühen Christentums evozierte. Die im Zusammenhang mit der Verfolgungstätigkeit geschilderte Lebenswende vor Damaskus war offenbar derart radikal, dass er ca. 20 Jahre später im Philipperbrief alles, was ihm damals als Gewinn erschienen war, nun als Verlust bzw. Unrat – das Griechische ist hier noch viel deutlicher – gegenüber der neu gewonnen Erkenntnis Christi begreift. Und das hat für Paulus Konsequenzen: „Nicht meine Gerechtigkeit will ich haben, die aus dem Gesetz hervorgeht, sondern jene, die durch den Glauben an Christus kommt, die Gerechtigkeit, die Gott schenkt aufgrund des Glaubens.“ (Phil 3,9)

Rudolf Bultmann, neben Karl Barth vielleicht der größte Theologe des 20. Jh., auf jeden Fall aber sein größter Exeget, hat die paulinische Rechtfertigungslehre von Phil 3,9 her zu erklären versucht und die Gerechtigkeit Gottes ganz im Sinne Martin Luthers als eine Gabe verstanden, die dem Menschen (jeden Tag aufs Neue) geschenkt wird und im Glauben angeeignet werden muss. Das greift im Blick auf die gesamte Wegstrecke, die notwendigerweise den Galaterbrief miteinbeziehen muss, sicher zu kurz. Im Blick auf Röm 3,21-26, wo die Rechtfertigung aller ja „umsonst durch seine Gnade“ geschieht, gebe ich Bultmann aber Recht. Schon vor Paulus wird der mit kultischen Termini gedeutete Tod Jesu als ein Geschehen verstanden, das Sündenvergebung bewirkt. Viel spricht dafür, dass dieses Verständnis auf die Hellenisten um Stephanus (vgl. Apg 6 – 7) zurückgeht, die damit die Tempelkritik Jesu weiterführen und an die Stelle des sühnewirkenden Tempelkults, der die gebrochene Beziehung zu Gott wieder herstellt, den Tod Jesu als (einmaliges) Sühnemittel bzw. Jesus selbst als (dauernden) Sühneort verstehen. Sich darauf einzulassen, dass Jesus bzw. das von Paulus verkündigte Evangelium „Kraft Gottes zur Rettung“ ist, d.h. ­– bildlich ausgedrückt – den Müll wegräumt, der einer Beziehung zu Gott im Weg steht, ist „Glaube“. Wer das kann bzw. tut, ist „gerechtfertigt“, und zwar, hier wäre Bultmann mit Paulus zu korrigieren, ein für alle Mal. Das ist ein Geschenk oder, um es noch ein wenig theologischer auszudrücken, Gnade.