Wir brauchen keine neue Sexualmoral!

Die von der Kirche propagierte Sexualmoral sei in die Krise geraten, so wird häufig gesagt. Ich werde in einem ersten Schritt die These vertreten, dass die Grundlage für diese Moral schon seit langer Zeit verschwunden ist, und in einem zweiten Schritt überlegen, welche Moral an ihre Stelle treten kann.

Die normative Logik legitimer Nachkommen

Tatsächlich existierte jenes Gefüge von Normen, das heute mit dem Begriff der Sexualmoral benannt wird, über viele Jahrhunderte (nicht ohne bedeutsame Verschiebungen) und über verschiedene Kulturen hinweg: Nicht nur die Texte, die uns im Alten und Neuen Testament begegnen, sondern beispielsweise auch die griechische und römische Antike oder die christliche Theologie - bis weit in die Neuzeit hinein - teilen (allerdings mit unterschiedlichen Akzentsetzungen) einen Grundbestand an Normen, die sexuelle Akte regeln sollen und deshalb als Sexualmoral bezeichnet werden können. Dieser Normenbestand ist von einer gemeinsamen Logik getragen: Er hat sich entwickelt, um die Zeugung legitimer Nachkommen sicherzustellen.

Die grundlegende Institution dafür ist die Ehe. Nachkommen sind für das Leben und Überleben der Familie entscheidend wichtig, die Legitimität der Nachkommen hat für die Bindung von Grund und Boden an die Familie hohe Bedeutung, weshalb Ehe- und Erbrecht eng miteinander verbunden sind. Hinzu kommt, dass Eheschließungen strategisch eingesetzt werden, um Einfluss und Wohlstand einer Familie zu sichern und zu stärken. Diese Verknüpfung von Produktion und Reproduktion bringt stärkere und schwächere Normen hervor. (1) Ableiten lässt sich daraus das Verbot des Ehebruchs: Ein Mann darf in die Ehe eines anderen Mannes nicht einbrechen, für eine verheiratete Frau sind sexuelle Akte nur innerhalb der Ehe erlaubt. Missachtet sie diese Bestimmung, begeht sie Ehebruch, sie verletzt den Herrschaftsbereich ihres Mannes. Wird der Ehebruch entdeckt, zieht dies in der Regel schwere Sanktionen nach sich. Die Frau bricht immer die eigene Ehe, während ein Mann nur Ehebruch begeht, wenn die Frau eines anderen Mannes im Spiel ist. Beim Mann werden deshalb sexuelle Beziehungen – wenngleich nur in maßvollem Umfang – auch außerhalb der Ehe geduldet, solange eben der Herrschaftsbereich eines anderen Mannes nicht tangiert wird. (2) Die Aufforderung zu ehelicher Treue ist also asymmetrisch formuliert, sie gilt im strikten Sinn für Frauen, selbst wenn von den Männern erwartet wird, mit der eigenen Frau sexuell zu verkehren, weniger der ehelichen Treue oder gar Liebe als vielmehr der Hervorbringung von Nachkommen wegen. Nur so ist es nachvollziehbar, dass von ehelicher Pflicht gesprochen wird, die mit der sexuellen Neigung, welche man außerhalb der Ehe ausleben kann, nicht übereinkommen muss. (3) Natürlich sind auch sexuelle Akte vor der Ehe verboten, und hier wiederum in klarer Asymmetrie, also für Frauen: Sie stehen entweder unter der Obhut ihres Vaters oder bereits unter der ihres zukünftigen Mannes. (4) Akte, die dem Erfordernis der Hervorbringung legitimer Nachkommen widersprechen, werden moralisch erschwert oder doch zumindest gegenüber jenen Akten abgewertet, die dem Fortdauern der Familie und nicht zuletzt dem Gemeinwohl dienen: (a) Lustbetonte heterosexuelle Akte ebenso wie (b) homosexuelle Akte, die nicht auf die Hervorbringung von Nachkommen ausgerichtet sind. Darunter fällt logischerweise (c) auch die Masturbation. Solange die Produktion legitimer Nachkommen für eine Gemeinschaft überlebenswichtig ist, kann man alle Akte, die diesem Zweck nicht dienen, als asozial bewerten. Der Vorwurf rein hedonistischer Handlungen liegt dann in allen drei Fällen nahe und wird auch so formuliert. Da Homosexualität für lange Zeit nicht als Veranlagung, sondern als selbstgewählte Abweichung von dem, was „normal“ ist, angesehen wird, kann der Vorwurf des Hedonismus im moralischen Gestus vorgetragen werden: Wer so lebt, leistet nicht den erwartbaren Beitrag zu Reproduktion und Produktion einer Gemeinschaft. Wo die eheliche Pflicht erfüllt wird, wird die sexuelle Neigung geduldet (hier haben wir es mit schwächeren Normen zu tun, im Gegensatz zu den stärkeren Normen, die sexuelle Akte vor und außerhalb der Ehe verbieten), und zwar sowohl bei heterosexuellen Akten innerhalb wie außerhalb der Ehe, wie auch bei homosexuellen Akten (jeweils wiederum bei Männern, Frauen waren dabei gar nicht im Blick). Bis heute wird lehramtlich die Forderung erhoben, sexuelle Akte müssten mit dem Ziel, Nachkommen zu zeugen, vollzogen werden. Daraus resultiert logischerweise das Verbot der Empfängnisverhütung (das freilich einem geschichtlichen Wandel unterworfen war),[1] daraus resultiert das Verbot homosexueller Akte.

Alle Normen, die sexuelle Akte regulieren, sind somit aus der Logik der Hervorbringung legitimer Nachkommen ableitbar: vor- und außereheliche sexuelle Beziehungen sind verboten für Frauen, sofern sie einem Mann (ihrem Vater oder Ehemann) unterstehen, für Männer nur, insofern die Rechte anderer Männer (also des Vaters einer Frau oder des Ehemannes) tangiert sind, rein lustbetonte heterosexuelle bzw. homosexuelle Akte, aus denen keine Nachkommen hervorgehen sollen bzw. können, sind moralisch erschwert. In den ehelichen Beziehungen ist das, was wir heute Liebe nennen, nicht ausgeschlossen: es kann sie geben, doch muss es sie nicht geben. Es darf innerhalb dieser normativen Logik eine Ehe ohne Liebe geben, doch keine Liebe, und das heißt: sexuelle Beziehung ohne Ehe. Die Liebe leistet für die Ehe, so könnte man in klassischer Terminologie sagen, einen akzidentiellen, keinen substanziellen Beitrag. Die sexuell basierte Liebe (zu verstehen ist darunter jede Beziehung, die der Hervorbringung legitimer Nachkommen dient, auch ohne jene affektive Schicht, die wir heute als Liebe bezeichnen) wird als normatives Derivat der Ehe betrachtet und behandelt. Diese Logik bestimmt auch die traditionelle kirchliche Sexualmoral.

Der große Paradigmenwechsel

Historisch lässt sich beobachten, dass sich diese Formel allmählich umgekehrt hat: Liebe wird in dem Maße zur Voraussetzung einer Ehe, in dem sie sich von politischen und ökonomischen Kalkülen emanzipiert. Die Ehe wird mehr und mehr als normatives Derivat der Liebe betrachtet und behandelt. Für diesen Wandel gibt es bereits ab dem Mittelalter einzelne zaghafte Spuren, die immer stärker werden, während die dominanten theologischen Strömungen weiterhin der normativen Logik der Ehe folgen. Das neue Paradigma setzt sich weitgehend durch: Es soll keine Ehe ohne Liebe geben! Die Liebe wird, anders gesagt, zum zentralen ehebegründenden Motiv. Eine rein aus Kalkül geschlossene Ehe wird mehr und mehr abgelehnt. Außerdem erwartet man, das Gefühl der Liebe möge auf Gegenliebe stoßen, das heißt, auch als Gefühl erwidert werden. Darf dann eine Liebe ohne Ehe gelebt werden? Zumindest das Verständnis dafür wächst, und zwar in dreifacher Hinsicht: (1) Ab dem Mittelalter wird diskutiert, wann eine Ehe beginnt, wobei die klare Tendenz darin besteht, nicht erst mit der Eheschließung oder gar dem Vollzug der Ehe, sondern schon mit der Verlobung, ja mit der Aufnahme eines gemeinsamen Lebens die Ehe zweier Menschen beginnen zu lassen. Dies kann nur so erklärt werden, dass man eine Ehe immer deutlicher auf die Liebe zweier Menschen gegründet ansieht, weniger auf den institutionellen Außenhalt, der in der formalen Eheschließung kulminiert. (2) Dazu gehört auch, dass die Beziehung zweier Menschen mehr und mehr aus familiären Kalkülen herausgelöst wird: Ist es lange Zeit undenkbar, dass zwei Menschen eine Familie gründen, weil es ja die Familien sind, die eine Ehe begründen, so wird die Erschaffung einer „Eigenwelt“ durch die Liebenden immer selbstverständlicher. Damit geht die Forderung nach Freiheit und Gleichheit in der Wahl des Partners einher, die lange Zeit als Ideal besungen wird und sich in der Praxis nur allmählich durchsetzt, bis sie im 18. Jahrhundert zumindest als Forderung unbestritten ist. (3) Gesellschaftliche Produktion und Reproduktion treten immer deutlicher auseinander – was eine gefühlsbasierte Bindung zwischen Eltern und (tendenziell wenigen) Kindern, die es individuell (und das heißt auch emotional) zu erziehen gilt, begünstigt. Im Hintergrund dieser Entwicklungen sehen wir eine Gesellschaft, die sich entsprechend ausdifferenziert und die Voraussetzung dafür schafft, dass Menschen einander als freie und gleiche Partner begegnen und Familienangelegenheiten als persönliche Belange ansehen können, Belange, in die sich die Gesellschaft nur fallweise und regelgeleitet einmischen darf. Genauer gesagt, muss dann nicht die freie und gleiche Verbindung zweier Menschen gerechtfertigt werden, sondern die Beschränkung einer solchen Verbindung durch die Gesellschaft. Die Gesellschaft kann es sich, so formuliert Niklas Luhmann, erlauben, das Risiko beliebiger Verbindungen einzugehen. Sie kann in solche Verbindungen normativ eingreifen, doch muss ein solcher Eingriff gerechtfertigt werden.

Meine These besagt nun weiter, dass die beiden beschriebenen normativen Abhängigkeitsverhältnisse und ihre Implikate nicht vermischt werden können. Entweder wird die Liebe als normatives Derivat der Ehe behandelt (mit allen Normen, die sich daraus ergeben) oder die Ehe als normatives Derivat der Liebe. Erkennbar hat das Modell, das die freie und gleiche Liebe zweier Menschen als selbstverständliche Voraussetzung für eine Ehe behandelt, für weite Teile unserer Welt (in unterschiedlichen Ausprägungen) an Bedeutung gewonnen. Die normative Logik des Modells, das sich auf die Hervorbringung legitimer Nachkommen konzentriert, ist unter solchen Voraussetzungen obsolet geworden. Damit hole ich den ersten Schritt meiner Argumentation ein: Das, was wir traditionell als Sexualmoral bezeichnen, gibt es in dieser Welt schon seit langer Zeit nicht mehr. Der zweite Schritt der Argumentation ist dann leicht zu formulieren: An ihre Stelle ist die Moral der Liebe getreten.

Die Normativität der Liebe

Zu überlegen ist von daher, welche Normativität Liebe überhaupt hervorzubringen imstande ist. Ist, wie oft behauptet wird, alles beliebig, wenn die Beziehung zweier Menschen auf Liebe gründet? In meinem Buch über „Liebe – Formen und Normen“ versuche ich zu zeigen, dass dies keineswegs der Fall ist. Ich kann die darin ausgeführte Argumentation im Folgenden nur in thesenartiger Form wiedergeben. (1) Die Liebe zweier Menschen impliziert eine Verbindlichkeit, die (a) in sozialer Hinsicht sexuelle Beziehungen auf ein Verhältnis wechselseitiger Achtung und Wertschätzung beschränkt, auch weil die Partner sich zur gegenseitigen Unterstützung in über die Sexualität hinausreichenden Belangen verpflichten, also in jenen Hinsichten, die durch die Ganzheitsformel der „Person“ benannt sind. Sie dürfen einander also nicht verzwecken, sondern sollen sich gegenseitig als Zweck an sich selbst betrachten und behandeln. (b) In zeitlicher Hinsicht verpflichtet Liebe zur Treue. Es liegt daher an den Liebenden selbst, Bedingungen zu schaffen, die ihrer Liebe Beständigkeit geben. Natürlich kann die Liebe schuldhaft oder schuldlos geschwächt werden oder ganz erlöschen. Wenn die auf einem Gefühl beruhende Liebe sich als unverfügbar erweist, weil sie von selbst kommt und von selbst geht, kann sie und damit auch ihre Unverfügbarkeit von den Partnern nicht (zumindest nicht direkt) intendiert sein: Das Gefühl der Liebe tritt absichtslos in die Welt. Die einander liebenden Partner können sich freilich zu ihrem Gefühl bejahend oder verneinend verhalten und ihre Liebe damit stärken oder schwächen. Deshalb scheint es zunächst so, als müsste man sogar sagen, die Liebe sei unauflöslich, sofern sie, die nicht durch Konsens herbeigeführt zu werden vermag, auch nicht durch Konsens beendet werden könne. Sie vermag jedoch durch die Partner bewusst beschädigt oder entmutigt zu werden, allerdings nicht direkt, nur indirekt, so wie sie nicht direkt, nur indirekt angezielt und ins Leben gerufen werden kann, indem man die entsprechenden Voraussetzungen und Vorkehrungen dafür schafft. Liebe kann also, so hat es jedenfalls wenigstens den Anschein, absichtsvoll nur indirekt beendet werden, was den Charakter der Unauflöslichkeit wieder unterminiert. Was allerdings sollte, so ist dann einzuwenden, Liebende dazu motivieren, ihre Liebe zu schwächen oder zu zerstören? Denkbar ist, dass eine Liebesbeziehung einseitig (auch zeitgleich durch beide Partner) aufgelöst wird, dass hinter dieser Auflösung also keine gemeinsame Intention steckt. Stellen wir die Frage, wie das bewerkstelligt werden könnte. Sogar wenn gelten würde, dass eine Liebe im Grunde nicht verraten, das heißt durch Verrat nicht beendet werden kann, sondern sich gerade dadurch als sie selbst erweist, weil Liebe nicht auf Eigenschaften oder Fähigkeiten der geliebten Person, sondern auf die Person selbst in strenger Totalität abstellt,[2] so könnte einer Liebe nur indirekt absichtslos der Boden entzogen werden. Weil diese Möglichkeit besteht, soll nicht von der Unauflöslichkeit, sondern von der Unverfügbarkeit der Liebe gesprochen werden. Unauflöslichkeit im strengen Sinn kann einer Institution, nicht einer Intuition (wie dem Gefühl der Liebe) zugesprochen werden. Genauer müsste man sagen, dass diejenigen Individuen, die sich auf die Etablierung einer Institution einigen, auch für die Unauflöslichkeit einer Verbindung zu sorgen haben, womit die Minimalform und -norm der Ehe, wie wir sie beschrieben haben, schon überschritten wäre. Die Liebe kann folglich nicht als unauflöslich behandelt werden, während die Gesellschaft die Institution der Ehe als unauflöslich behandeln kann. Wir würden eher sagen, die Liebe sei, was ihren Anfang, ihr Fortbestehen, jedoch auch ihr Ende betrifft, unverfügbar. Was spricht jedoch dagegen, die Liebe zweier Menschen, in der sie sich gegenseitig ein ganzes Leben versprechen, ausschließlich und treu, selbst schon Ehe zu nennen? (2) Die Liebe zweier Menschen trägt ihren Zweck in sich selbst, oder vielleicht besser gesagt darin, dass zwei Menschen sich gegenseitig Glück sein dürfen. Die Liebe ist der einzige Mangel, der als Reichtum erlebt wird. Ob aus dieser Liebe Nachkommen hervorgehen, liegt allein in der Entscheidung der Liebenden. Eine Liebe, die (gewollt oder ungewollt) ohne Nachkommen bleibt, weist keinerlei Defekt auf. Sie moralisch zu diskreditieren, erscheint wie ein Vergehen an der Liebe selbst. Man würde die Liebe zweier Menschen verzwecken, wollte man von ihr fordern, Nachkommen erzeugen, oder auch nur, die Erzeugung von Nachkommen nicht auszuschließen zu wollen. Vielmehr liegt dies in der Entscheidung der Liebenden selbst. Kinder sind erst so Ausdruck der Liebe zweier Menschen. Auch dient die Verbindung zweier Menschen heute nicht mehr dem Zweck, Einfluss und Wohlstand von Familien zu mehren. Die Liebe zweier Menschen ist autonom geworden. Die ausschließliche und treue Bindung, die zwei Menschen eingehen, gleich und frei, und die sich auf diese Weise gegenseitig achten, ist somit die einzige Norm, die aus der Liebe selbst erhoben werden kann. Diese Norm kann, wie wir sahen, aus der Institution der Ehe, sofern sie der Hervorbringung legitimer Nachkommen dient, nicht abgeleitet werden. Denn diese Institution ließ es zu, dass Männer vor der Ehe sexuelle Erfahrungen sammelten, dass sie in einer Ehe untreu waren (ganz abgesehen davon, dass sexuelle Gewalt in einer Ehe nicht als solche gesehen oder gar sanktioniert worden wäre). Man wird nicht sagen können, dass unsere Zeit früheren Zeiten überlegen ist, weil die Menschen damals wenig oder keine Alternativen zu ihrer Lebensform kannten. Die Erfordernisse des Lebens und Überlebens ließen wenig Spielraum für abweichendes Handeln. Wir können heute jedoch sagen, dass die Gründung der Beziehung zweier Menschen in gegenseitiger Liebe moralisch anspruchsvoller ist als die Gründung einer solchen Beziehung in der Institution Ehe. Wir brauchen keine neue Sexualmoral, sondern eine Moral, die die Liebenden schützt. Die Liebe selbst lässt sich nicht normieren.

Der Autor dieses Artikels, Prof. Dr. Christof Breitsameter, ist Inhaber des Lehrstuhls Moraltheologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München.


[1]     Dieser langfristige Wandel vollzieht sich von der Position, nach der jeder sexuelle Akt die Erzeugung von Nachkommen (zunächst mittelbar, später dann unmittelbar) intendieren muss, über die Position, dass natürliche, jedoch keine künstliche Verhütung statthaft ist (obwohl beide Male intendiert wird, dass keine Nachkommen gezeugt werden können), bis hin zu der Position, dass das Defizit der künstlichen Verhütung nicht im Mangel an Natürlichkeit, sondern an Selbstbeherrschung, der Sexualität inhuman werden lasse, bestehe.

[2]     Vgl. die eingehende Diskussion zum Verhältnis von Liebe und Verrat bei Slavoj Žižek, Die Puppe und der Zwerg. Das Christentum zwischen Perversion und Subversion, Frankfurt am Main 2003, 19-21, hier 20: „Ich respektiere dich aufgrund deiner allgemeinen Merkmale, aber ich liebe dich aufgrund eines Faktors X jenseits dieser Merkmale, und um dieses X zu erkennen, bedarf es des Verrats.“